Fahrzeugscheiben bestehen grundsätzlich aus Sicherheitsglas.

Es gibt zwei Arten, das ESG Einscheiben Sicherheitsglas und das VSG Verbund Sicherheitsglas.

ESG wird heute nur noch bei Seiten- und Heckscheiben sowie bei Glasdächern eingesetzt. Der Vorteil liegt in der hohen mechanischen Belastbarkeit.
Kommt es zum Glasbruch, zerfällt die Scheibe in stumpfkantige Krümel, deshalb von vielen auch als "Krümelglas" bekannt.

ESG Sicherheitsglas
VSG Sicherheitsglas
 
 
VSG besteht aus zwei Scheiben, die mit einer reißfesten Folie verklebt sind. Der Vorteil liegt in der Splitterbindung und Transparenz bei Glasbruch.
Eingesetzt wird es für Windschutzscheiben und Heckscheiben sowie bei einigen hochwertigen Fahrzeugen als Seitenscheibe.

In die Zwischenfolie von VSG können Sonnenschutzbeschichtungen (verhindert ein übermäßiges Aufheizen der des Fahrgastraumes), Antennen-, Heizleitern und Sensoren integriert werden.

Autoglas Fachbetriebe verwenden ausschließlich zugelassene Produkte.
Diese erkennen Sie an den beiden in Deutschland geltenden Zulassungszeichen.
Der Welle und dem "E" in einem Kreis mit den jeweiligen Zulassungs- und Prüfnummern.

Deutsches Zulassungszeichen 
Europäisches Zulassungszeichen


Was ist bei einem Glasschaden zu tun?

Meist kündigt sich eine Beschädigung der Frontscheibe durch ein lautes Knallen an und schon kann die Frontscheibe zerstört sein.
Im "günstigsten" Fall entsteht ein Schaden, der durch einen Autoglas - Fachbetrieb problemlos repariert werden kann, eine sogg. Steinschlagreparatur.

Decken Sie diese Stelle mit einem transparenten Klebeband oder einer speziellen Schutzfolie ab und wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Autoglas-Fachbetrieb. Ist der Steinschlagschaden nicht mehr reparabel, MUSS die Scheibe getauscht werden.

Jeder Fachbetrieb verfügt über eine gut sortierte Lagerhaltung oder wird über Nacht und oft mehrfach am Tag vom Großhandel beliefert, so dass die meisten Scheiben kurzfristig verfügbar sind.
Der Austausch dauert bei eingeklebten Scheiben meist nur wenige Stunden. Durch die Verwendung hochwertiger Klebematerialien ist eine Fahrzeugfreigabe kurzfristig möglich.

Vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit einem Autoglas-Fachbetrieb.

Im rechtlichen Sinn gilt bei einer Rißbildung die Scheibe als zerstört und muß getauscht werden. Eine Beschädigung der Frontscheibe kann Einfluß auf das Verhalten des Airbags und die Karosseriesteifigkeit und somit IHRER SICHERHEIT nehmen.



Steinschlagreparatur an Verbundglasscheiben

Ein kleiner aufgewirbelter Stein, ein Knall und schon ist es passiert, die Frontscheibe ist beschädigt.

In vielen Fällen muss es aber kein Austausch sein. Seit ca. 15 Jahren gibt es die Möglichkeit, Steinschlagschäden an Frontscheiben aus Verbundglas zu reparieren.Um einen Steinschlagschaden zu reparieren sind gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen.

Bei der Reparatur wird ein Kunstharz in die beschädigte Stelle eingefüllt und ausgehärtet. Durch den gleichen Brechungsindex wie Glas ist die reparierte Stelle nahezu unsichtbar, allerdings kann es je nach Beschaffenheit der Beschädigung zu minimalen Einschlüssen kommen.

Die Reparatur dauert ca. 1 Stunde und wird bei bestehender Kaskoversicherung von allen führenden Versicherungen bezahlt, ohne dass eine vereinbarte Selbstbeteiligung von Ihnen bezahlt werden muss.

Es sei denn, der Kunde ist vertragsseitig gebunden (Selectvertrag) und darf die Werkstatt nicht frei wählen.

 


Kriterien einer fachgerechten Steinschlagreparatur



1. Krähenfuß.
► Reparatur bedingt möglich

2. Kuhauge.
► Reparatur gut möglich

3. Krähenfuß mit Riss.
► Von einer Reparatur wird abgesehen.

4. Kombination.
► Reparatur bedingt möglich

► Die Reparatur dauert im Normalfall ca. 30 - 45 Minuten.

 

 


Wann muss die Scheibe ausgetauscht werden?

Die gesetzlichen Grundlagen bestehen in erster Linie aus den „Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben“. Diese Bedingungen sind im amtlichen Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums Heft 4- 1986 unter Nr. 55. veröffentlicht.

Eine Steinschlag-Reparatur darf nicht vorgenommen werden wenn:

  • der Schaden im Fernsichtfeld des Fahrers liegt (29 cm breit, gemessen aus der Sitzmitte, oben und unten begrenzt durch das Scheibenwischerfeld
  • die Größe der Abplatzung an der Glasoberfläche darf 5 mm nicht überschreiten
  • die vom Einschlag ausgehenden Sprünge dürfen nicht länger als 5 cm sein
  • ein Sprung darf nicht in die Scheibendichtung eintreten
  • die Zwischenfolie darf nicht beschädigt sein